Tarifbestimmungen (1/2024)

Teil 1: Allgemeine Tarifbestimmungen

I. Geltungsbereich und Grundlagen der Preisbildung

1. Geltungsbereich

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen von der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar erfassten Verkehrsleistungen.

Die in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitte mit ihrem jeweiligen Verkehrsangebot sowie die darüber hinaus für Fahrscheine des Verbundtarifs zugelassenen Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell gültigen Verbundfahrplänen und Waben- und Liniennetzplänen.
Informationen zu den Verbundpartnern bzw. Verkehrsunternehmen unter:
• www.vrn.de
• https://www.vrn.de/service/kontakt/verkehrsunternehmen/index.html
• VRN-Broschüre „Tarif-Info“: Verbundpartner

2. Grundlagen der Preisbildung

Die Preisbildung erfolgt in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen der digitalen bzw. analogen Vertriebstechnik nach zwei grundlegenden Berechnungsmethoden:

Im digitalen Luftlinientarif ist für die Preisbildung die zurückgelegte Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel maßgeblich.
Im analogen Wabentarif ist für die Preisbildung der Tarifraum in Flächenzonen (Waben) eingeteilt. Maßgeblich für die Preisberechnung ist hier die Anzahl der durchfahrenen Waben.

Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Begleitperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert.

II. Luftlinientarif

1. Fahrtberechtigung
2. Fahrpreis für den Hauptnutzer
3. Fahrpreis für Mitfahrer
4. Fahrpreis für Kinder
5. Kaufzeitpunkt und Geltungsdauer
6. Erstattung
7. Abrechnung

III. Wabentarif

1. Fahrtberechtigung
2. Fahrpreis
3. Fahrscheine im Gelegenheitsverkehr
4. Monatskarten
5. Jahreskarten
6. Semester-Tickets
7. Besondere Fahrpreise/Fahrscheine

Anlagen zu Teil 1 - Allgemeine Tarifbestimmungen

Teil 2: Besondere Angebote

Der VRN kann besondere tarifliche Angebote mit zeitlich und/oder räumlich begrenzter Geltung anbieten. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedingungen werden jeweils besonders bekannt gegeben. Die Angebote gelten gemäß Ziffer 1 der VRN-Tarifbestimmungen.

Teil 3: Umwegfahrtenregelung

Teil 4: Übergangstarif/Übergangsregelungen

Teil 5: Schwerbehindertenregelung