Fahrradmitnahme im VRN

/Fotolia 37020130 S © Val Thoermer - Fotolia Frau mit Fahrrad an einer Haltestelle

Allgemein

Einige Strecken lassen sich gut mit dem Rad zurücklegen. Wenn die Wege einmal zu lang sind, nehmen wir nicht nur Sie, sondern auch Ihr Fahrrad auf vielen Linien gerne mit. Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.

Was Sie über die Fahrradmitnahme im VRN noch wissen sollten

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.

Zusammengefaltete Falträder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Bestimmungen. Ein Faltrad kann zusammengefaltet wie ein Gepäckstück in allen Bussen und Bahnen kostenlos mitgenommen werden - und zwar ohne zeitliche Einschränkung.

Fahrräder mit Motor oder Sonderkonstruktionen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Tandems und E-Bikes/Pedelecs mit einem Gewicht von bis zu 40 kg sind zugelassen.

Kostenpflichtige Mitnahme

Montags bis freitags an Werktagen ist die Fahrradmitnahme zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr nur in Verbindung mit einem Einzelfahrschein Fahrrad der entsprechenden Preisstufe oder bei regelmäßigen Fahrten mit einer Jahreskarte Fahrrad möglich. Für die Inhaber einer BahnCard 100 erfolgt die Mitnahme eines Fahrrades in den Zügen der DB Regio grundsätzlich kostenlos.

In den Fahrzeugen folgender Verkehrsunternehmen ist im VRN an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr die kostenpflichtige Fahrradmitnahme gestattet:

Verkehrsunternehmen Linien
AVG alle Linien (Schiene)
DB alle Nahverkehrszüge (RE, RB und S-Bahn) innerhalb des baden-württembergischen, hessischen und rheinland-pfälzischen Teils des VRN
Go-Ahead alle Linien (Schiene)
Imfeld Busverkehr alle Buslinien
RBW alle Buslinien
SWEG Bahn alle Linien (Schiene)
VGG alle Buslinien
vlexx alle Linien (Schiene)

Kostenlose Mitnahme

Die Fahrradmitnahme ist im VRN an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos. In den Fahrzeugen der am Verkehrsverbund beteiligten Verkehrsunternehmen ist die Fahrradmitnahme individuell geregelt. Eine Zusammenfassung der Linien, auf denen die Fahrradmitnahme gestattet wird, finden Sie in den "Besonderen Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme". Die dort aufgezählten Regelungen können von den Unternehmen jederzeit für einzelne Fahrten oder für den jeweiligen Unternehmensbereich ganz oder teilweise widerrufen werden.