Teil 2 Besondere Angebote - 2. Kombi-Tickets

2.1 Allgemeines

Der VRN kann mit Veranstaltern Vereinbarungen mit dem Zweck abschließen, alle ausgegebenen Eintrittskarten auch als Fahrausweise (Kombi-Ticket) anzuerkennen. Die Eintrittskarten erhalten hierzu eine besondere Kennzeichnung. Kombi-Tickets gelten am Veranstaltungstag für Hin- und Rückfahrt zum und vom Ort der Veranstaltung (2. Klasse). Sie gelten nur im VRN-Gebiet, nicht in den Übergangsgebieten. Näheres wird durch Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem VRN geregelt. Eine Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattung.

2.2 Spezielle Kombi-Tickets

2.2.1 Maimarkt-Ticket

Das Maimarkt-Ticket ist ein am Tag der Entwertung verbundweit gültiger Fahrschein für Hin- und Rückfahrt zum und vom Maimarkt und berechtigt zum Eintritt in die Maimarkt-Ausstellung. Maimarkt-Tickets werden für Erwachsene und Kinder zu besonderen Fahrpreisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle). Sie gelten nur während der Zeit des Maimarkts.

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.

2.2.2 Gästekarte Bad Dürkheim

Alle in Bad Dürkheim ausgegebenen Gästekarten gelten auch als Fahrausweis in allen VRN-Verkehrsmitteln in den Waben 82, 92, 101 und 112 während der aufgestempelten Geltungsdauer.

2.2.3 Pfalzcard

Alle von der Pfalztouristik ausgegebenen Pfalzcards gelten während der eingetragenen Geltungsdauer auch als Fahrschein in allen VRN-Verkehrsmitteln im gesamten Gebiet des VRN.

2.2.4 HeidelbergCARD

Die HeidelbergCARD gilt während ihrer jeweiligen Geltungsdauer als Fahrschein für Fahrten in allen VRN-Verkehrsmitteln innerhalb der Großwabe Heidelberg (Wabe 125).