Teil 2 Besondere Angebote - 4. Sonstige Angebote

4.1 Kongress-Ticket

Das Kongress-Ticket ist ein verbundweit gültiger Fahrschein für beliebig häufige Fahrten für Teilnehmer von Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, für die der Veranstalter eine entsprechende Vereinbarung mit dem VRN abgeschlossen hat. Kongress-Tickets werden vom VRN an Veranstalter pro Teilnehmer und Veranstaltungszeitraum abgegeben. Hierfür ist eine Mindestabnahmemenge von 30 Stück erforderlich.

Das Kongress-Ticket gilt auch in der 1. Klasse. Eine Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattung. Innerhalb des Geltungszeitraumes gilt das Ticket von Betriebsbeginn des ersten eingetragenen Tages bis zum Betriebsschluss des als letzten Gültigkeitstag bezeichneten Tages.

4.2 Entdecker-Ticket

Das Entdecker-Ticket ist eine verbundweit gültige persönliche Monatskarte für beliebig häufige Fahrten. Eine Berechtigung zum Erwerb des Entdecker-Tickets erhalten für die Dauer von einem Monat Personen, die sich in den letzten 12 Monaten in einer Gemeinde innerhalb des VRN an- oder umgemeldet haben;

Es gilt ein besonderer monatlicher Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle). Das Entdecker-Ticket ist nicht übertragbar.

4.3 Kindergarten-Monatskarten

im Main-Tauber-Kreis, im Landkreis Kusel, im Landkreis Kaiserslautern, im Rhein-Neckar-Kreis und im Landreis Südwestpfalz

Im Main-Tauber-Kreis (Busverkehr), im Landkreis Kusel (Busverkehr), im Landkreis Kaiserslautern (Busverkehr), im Rhein-Neckar-Kreis (Busverkehr)und im Landkreis Südwestpfalz (Busverkehr) werden Kindergarten-Monatskarten zur Beförderung von Kindergartenkindern zwischen Wohnort und Kindergarten ausgegeben. Die Kindergarten-Monatskarte ist nicht im freien Verkauf erhältlich, sie kann nur über den jeweiligen Träger der Kindertagesstätten bezogen werden. Es gilt ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).

4.4 BC-Ticket

Inhaber einer BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50 und 100) haben die Möglichkeit, ein BC-Ticket zu erwerben (siehe auch Anlage 5 der Tarifbestimmungen). Es gilt ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).

4.5 Alternative flexible Bedienungsformen

4.5.1 Für Fahrten mit alternativen bzw. flexiblen Angeboten (Ruftaxi-Verkehre), die den Verbundverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen, gilt ein besonderer Tarif.
Jahres- und Halbjahreskarten des VRN sowie Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden im Ruftaxi anerkannt.
Bestehende Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten gelten nicht.

4.5.2 Für digital buchbare On-demand-Verkehre gilt der VRN-Tarif vollumfänglich. Ergänzend zum VRN-Tarif kann ein Qualitätszuschlag erhoben werden. Für die Höhe des Qualitätszuschlags gelten folgende Höchstgrenzen:

• für die Inhaber von VRN Jahres- und Halbjahreskarten 1,- € pro Fahrt
• für Fahrgäste mit anderen VRN-Tickets 2,- € pro Fahrt.

Davon abweichend gilt befristet bis spätestens zum 31.08.2030 für den Verkehr Mobility-on-Demand Neustadt/Weinstraße der MoD Holding GmbH innerhalb von Neustadt/Weinstraße ein entfernungsabhängig berechneter Qualitätszuschlag.

Bestehende Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten gelten nicht.

Der zuständige ÖPNV-Aufgabenträger für den jeweiligen Linienbedarfsverkehr kann im Einzelfall über die Anwendung oder den Verzicht zur Erhebung des Qualitätszuschlages entscheiden.

4.6 Tarifangebote für Flüchtlinge - Hessen- Landkreis Bergstraße

Der Preis für das Ticket wird mit den Leistungen, die als Taschengeld ausgezahlt werden, verrechnet.
Von jedem erwachsenem Flüchtling werden 23,00 €, von Jugendlichen ab 6 bis 17 Jahren 14,00 € pro Monat einbehalten. Die räumliche Gültigkeit erstreckt sich auf den Landkreis Bergstraße, in dem sich die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung befindet, in dem der Flüchtling untergebracht ist. Die Fahrtberechtigung wird auf die Rückseite eines persönlichen Ausweisdokuments, das die Bewohner nach Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten, gedruckt. Der Ausweis wird für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt und muss zurückgegeben werden, wenn die Zuständigkeit des Landes Hessen endet.