Teil 1 III. Wabentarif

1. Fahrtberechtigungen

Es werden Fahrscheine wie folgt ausgegeben:
• Die kommunal veranlassten Tarifangebote gem. § 17 der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Stadttarif, Ortstarif, Preisstufe 0, Preisstufe City (Westpfalz), Kurzstrecken-Ticket, Stadtteil-Ticket, besondere Ortstarife) berechtigen zur Fahrt in bestimmten örtlich eingeschränkten Bereichen (siehe Anlage 3 Abweichungen von der Wabentarifsystematik)
• Preisstufe 1 berechtigt zur Fahrt innerhalb einer Wabe
• Preisstufe 21 berechtigt zur Fahrt in einer im Wabenplan besonders gekennzeichneten Umlandwabe in der Westpfalz (siehe Fahrpreistabelle)
• Preisstufe 2 bis 6 berechtigt zur Fahrt in der entsprechenden Anzahl der Waben
• Preisstufe 7/Verbundgebiet berechtigt zur Fahrt im gesamten Gebiet des VRN (mit Einschränkungen bei den Zeitkarten Ausbildung und beim Semester-Ticket).

Fahrtberechtigungen können abhängig von der Fahrscheinart in folgenden Formaten ausgegeben werden:
• als Papierfahrscheine/konventionelle Fahrscheine
• als Jahreskarten im Scheckkartenformat oder in digitaler Form (VRN-Abo mobile)
• als Fahrscheine zum Selbstausdruck (VRN Online-Ticket)
• als Handy-Tickets

Es gelten besondere und ergänzende Tarifbestimmungen für die Ausgabe von Fahrtberechtigungen, die in Anlage 2 aufgeführt sind.

2. Fahrpreis

2.1 Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistabelle.
2.2 Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Waben. Waben, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
2.3 Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Wabengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Wabe, in der die Fahrt durchgeführt wird.
2.4 Findet die gesamte Fahrt innerhalb des Geltungsbereiches eines kommunal veranlassten Tarifangebotes statt, gilt der entsprechende Tarif unabhängig von der Zahl der konkret durchfahrenen Waben.
Für Fahrten aus oder in diese Tarifgebiete richtet sich der Fahrpreis hingegen nach der Anzahl der befahrenen Normalwaben.
2.5 Findet die gesamte Fahrt in einer der Umlandwaben um Kaiserslautern, Pirmasens oder Zweibrücken statt, gilt Preisstufe 21.
2.6 Für den Übergang in die 1. Klasse gelten besondere Regelungen (siehe Ziffer 7.2).

3. Fahrscheine im Gelegenheitsverkehr

4. Monatskarten

5. Jahreskarten

6. Semester-Tickets

7. Besondere Fahrpreise/Fahrscheine

Anlagen