Teil 1 III 6.1 Semester-Ticket

6.1.1 Geltung

Das Semester-Ticket ist eine persönliche (nicht übertragbare) Zeitkarte für Studierende an Hochschulen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht. Das Semester-Ticket kann zum Ersten eines jeden Monats erworben werden und gilt für 6 Monate. Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis bzw. bei Erstsemestern mit der Immatrikulationsbescheinigung (in Papierform oder elektronisch) sowie amtlichem Lichtbildausweis gültig. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.

Das VRN-Semester-Ticket gilt grundsätzlich im gesamten Verbundgebiet, ausgenommen im Gebiet der Westpfalz (im Wabenplan besonders gekennzeichnet).

Das VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz für Studierende der TU Kaiserslautern und der Fachhochschule Kaiserslautern (einbezogene Standorte: Kaiserslautern und Pirmasens) gilt im gesamten Verbundgebiet einschließlich dem Gebiet der Westpfalz. Darüberhinausgehende Geltungsbereiche sind gegebenenfalls gesondert geregelt.

6.1.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.

6.1.3 Kündigung

Das Semester-Ticket kann nicht gekündigt werden.

6.1.4 Verlust oder Zerstörung

Bei Verlust oder Zerstörung von Semester-Tickets erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen Vorlage des Verkaufsbelegs und gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro einmalig pro Semester ein Ersatz-Semester-Ticket.

6.1.5 Erstattung

Die unter § 10 (3) der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt bei Zeitkarten gelten entsprechend. Bei Online-Tickets ist die Erstattung grundsätzlich ausgenommen.

6.1.6 Besonderheiten

6.1.6.1 Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.

6.1.6.2 Die Studierendenausweise bestimmter Hochschulen, die eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, gelten von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Zeitkarte in einem der folgenden mit der Hochschule vereinbarten Geltungsbereiche:
• für definierte Waben am Hochschulstandort,
• für das Verbundgebiet ohne das Gebiet der Westpfalz,
• für das gesamte Verbundgebiet mit dem Gebiet der Westpfalz.