Teil 1 III. 7.2 Benutzung der 1. Klasse

Für die Benutzung der 1. Klasse ist zum Fahrschein im VRN-Tarif (Basisticket) eine Zusatzkarte (Zuschlag) erforderlich. Das Deutschlandticket sowie die BahnCard 100 2.Klasse berechtigen im Zusammenhang mit einem gekauften Zuschlag 1.Klasse zur Nutzung der 1.Klasse.
Maßgebend für den Preis dieses Zuschlags ist die Preisstufe der zurückgelegten Fahrtstrecke in der 1. Klasse. Die Preise für die Benutzung der 1. Klasse ergeben sich aus der Fahrpreistabelle. Zuschläge gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen Fahrschein.
Siehe auch unter Anlage 5 Anerkennung von Schienenfahrausweisen.

7.2.1 Zuschläge für einzelne Fahrten
Für den Zuschlag gelten die Tarifbestimmungen für Einzel-Tickets (Ziffer 3). Für Kinder gibt es keine besondere Ermäßigung, mit der Ausnahme, dass zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als ein Erwachsener gelten.

7.2.2 Zuschlag 1. Klasse für Zeitkarten
Für die regelmäßige Benutzung der 1. Klasse wird ein Zuschlag 1. Klasse zu Monats - und Jahreskarten ausgegeben. Der Zuschlag 1. Klasse gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte. Die BahnCard 100 2. Klasse berechtigt zum Kauf eines 1. Klasse Zuschlags.