Teil 1 III. 7.6 Mitnahme von Tieren

7.6.1 Für Hunde ist ein Fahrschein für Kinder (Einzel-Ticket oder 5-Fahrten-Ticket) zu lösen oder eine Jahreskarte für Hunde zu beziehen. Bei Fahrscheinen mit Mitnahmeregelung (Monats-, Jahreskarte, Job-Ticket, Tages-Ticket) gelten die dort geregelten Bestimmungen zur Hundemitnahme.
Hunde in einer Hundetransportbox und Führhunde gemäß SGB IX werden unentgeltlich befördert.

7.6.2 Kleine Tiere gemäß § 12 (1), (3) und (4) Beförderungsbedingungen werden unentgeltlich mitgenommen.