Teil 1 III. 7.1 Anschluss-Ticket

7.1.1 Bei Fahrten über den örtlichen Geltungsbereich einer VRN-Zeitkarte hinaus ist für die Weiterfahrt ein Anschluss-Ticket zu lösen.

7.1.2 Es werden Anschluss-Tickets für Erwachsene und für Kinder angeboten.

7.1.3 Das Anschluss-Ticket ist bei Fahrtantritt zu entwerten, falls er nicht bereits entwertet ausgegeben wurde. Für jede im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen wird ein Anschluss-Ticket benötigt.

7.1.4 Das Anschluss-Ticket gilt verbundweit, aber nur für eine Fahrt und nur in Verbindung mit der VRN-Zeitkarte; die Geltungsdauer beträgt max. 360 Minuten

7.1.5 Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß.