Teil 1 III. 5.8 Jahreskarten Ausbildung

Jahreskarten Ausbildung sind nicht übertragbar. Sie können nur von Personen erworben werden, die die Voraussetzung nach Anlage 4 der Tarifbestimmungen erfüllen.
Folgende Jahreskarten Ausbildung werden angeboten:
• die Jahreskarte Ausbildung der Preisstufe 0,
• das MAXX-Ticket,
• die Westpfalz Jahreskarten Ausbildung gemäß regionalem Tarif Westpfalz
• das SuperMAXX-Ticket.

5.8.1 Geltung

Räumliche Geltung
• Die Jahreskarte Ausbildung der Preisstufe 0 gilt ausschließlich im jeweils festgelegten Gültigkeitsbereich.
• Das MAXX-Ticket gilt als Jahreskarte im gesamten VRN-Verbundgebiet inklusive dem Donnersbergkreis, inklusive dem östlichen Teil des Landkreises Südwestpfalz und ausgenommen dem westlichen Teilbereich der Westpfalz (im Wabenplan besonders gekennzeichnet).
• Die Jahreskarte Ausbildung Westpfalz gilt im Gebiet der Westpfalz.
• Das SuperMAXX-Ticket und das VRN JugendticketBW gelten im gesamten Verbundgebiet (inkl. Westpfalz).

Zeitliche Geltung
Das MAXX-Ticket sowie die Westpfalz Jahreskarte Ausbildung berechtigen montags bis freitags an Schultagen ab 14:00 Uhr zur Fahrt im gesamten Verbundgebiet des VRN. An den durch die Kultusministerien/Bildungsministerien festgelegten Ferientagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz sowie an gesetzlichen Feiertagen in einem der Bundesländer und an Wochenenden gelten das MAXX-Ticket sowie die Westpfalz Jahreskarte Ausbildung ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Verbundgebiet (inkl. Westpfalz).
Das SuperMAXX-Ticket und das VRN JugendticketBW gelten im gesamten Verbundgebiet (inkl. Westpfalz) ohne zeitliche Einschränkung.

5.8.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.

5.8.3 Kündigung

Es gilt Ziffer 5.1.3.

5.8.3.1 Werden das MAXX-Ticket oder das SuperMAXX-Ticket vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats- Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Ausbildung Preisstufe 2 beim MAXX-Ticket und Verbundgebiet beim SuperMAXX-Ticket für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des MAXX-Tickets bzw. des Super MAXX-Tickets nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.

5.8.3.2 Werden die Jahreskarte Ausbildung der Preisstufe 0 oder die Westpfalz-Jahreskarte Ausbildung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Ausbildung der jeweiligen Preisstufe für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des jeweiligen Jahreskartenpreises nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.

5.8.4 Besonderheiten

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.