Teil 1 III. 7.7 Mitnahme von Sachen

7.7.1 Fahrräder

7.7.1.1 Die Fahrradmitnahme im VRN ist grundsätzlich kostenlos. Sofern die Fahrradmitnahme nicht ausgeschlossen ist (vgl. Abs. 3), ist montags bis freitags an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr ein Einzel-Ticket Fahrrad gemäß Preistafel zu lösen. Inhaber eines VRN-Jahresabonnements oder einer Halbjahreskarte können eine Jahreskarte zur Fahrradmitnahme erwerben. Die Jahreskarte Fahrrad ist nur in Verbindung mit einer Jahres- oder einer Halbjahreskarte gültig und nicht übertragbar.
Sie berechtigt im Rahmen der bestehenden Regelungen der Verkehrsunternehmen zur Mitnahme eines Fahrrades.
7.7.1.2 Inhaber einer BahnCard 100 können in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der DB Normalspur ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
7.7.1.3 Die Fahrradmitnahme kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt die Anlage zu den Beförderungsbedingungen - „Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme“.

7.7.2 Sonstige Sachen

Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, ein Paar Ski, ein Rodelschlitten und sonstige Sachen können unentgeltlich mitgeführt werden.