Teil 1 III. 5.9 Deutschland-Ticket

5.9.1 Für das bundesweit im gesamten Nahverkehr gültige Deutschland-Ticket gelten die einheitlichen Vorgaben des Bundes und der Länder zum Deutschlandticket in der jeweils gültigen Fassung.

Siehe Fahrpreistabelle und Anlage 7 zu Teil 1 Allgemeine Tarifbestimmungen – Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket.

5.9.2 Besonderheiten Deutschland-Ticket im VRN-Abonnement

Die unter Ziffer 5.1 genannten allgemeinen Regelungen für Jahreskarten gelten mit folgenden Einschränkungen:
- Ziffer 5.1.2 Dauer des Jahreskartenvertrages wird nicht angewandt. Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats schriftlich erfolgen.
- Ziffer 5.1.5 Bezahlung der Jahreskarten. Eine Barzahlung des Jahresbetrages im Voraus ist beim Deutschland-Ticket nicht möglich.

5.9.3 Besonderheiten Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRN

Das Deutschland-Ticket wird als Job-Ticket im VRN angeboten, sofern der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % des rabattierten Fahrpreises Deutschland-Ticket Job-Ticket leistet.

5.9.4 Besonderheiten D-Ticket JugendBW

Auf der Grundlage der einheitlichen Vorgaben des Landes gelten die gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg für das Angebot D-Ticket JugendBW in der jeweils gültigen Fassung.