Teil 1 III. 4.3 Monatskarte Ausbildung

4.3.1 Monatskarten Ausbildung werden an den in Anlage 4 genannten Berechtigtenkreis ausgegeben. Die rechtmäßige Benutzung der Monatskarte Ausbildung ist auf Verlangen durch Vorlage eines Ausbildungsnachweises bzw. eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

4.3.2 Monatskarten Ausbildung werden mit flexiblen Gültigkeitsbeginn angeboten. Diese gelten ab dem 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des gleichen Tages des Folgemonats. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

4.3.3 Monatskarten Ausbildung sind nicht übertragbar.

4.3.4 Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.

4.3.5 Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.