Teil 3 Umwegfahrtenregelungen

1. Bad Mergentheim

Im Busverkehr werden Fahrten zwischen Bad Mergentheim und Niederstetten über Weikersheim wie Fahrten über Herrenzimmern tarifiert.

2. Bargen

Bei Fahrten auf der Linie 797 Sinsheim – Epfenbach – Reichartshausen – Waibstadt – Sinsheim über Bargen (Wabe 167) wird die Wabe 167 nicht mitgezählt.

3. Biblis - Nordheim/Wattenheim

Für Fahrten von und nach Biblis-Nordheim und Wattenheim (Wabe 34)
a) über Biblis (Wabe 14) in Richtung Bürstadt und weiter wird die Umwegfahrt über die Wabe 14 nicht mitgerechnet, also der Preis der Direktfahrt unterstellt,
b) über Jägersburger Wald nach Bensheim wird die Umwegfahrt über die Waben 14 und 24 nicht mitgerechnet, also der Preis der Direktfahrt (3 Waben) unterstellt.

4. Bobenheim-Roxheim, Beindersheim

Für Fahrten zwischen Frankenthal und Bobenheim-Roxheim bzw. Beindersheim mit den Linien 462 und 463 jeweils über die Wabe Nr. 73 (Großniedesheim, Kleinniedesheim, Heuchelheim) wird der Preis der Direktfahrt Frankenthal – Bobenheim-Roxheim bzw. Beindersheim angewendet.

5. Brehmen/Pülfringen

Fahrten ab Brehmen oder Pülfringen (Wabe 618) in Richtung Tauberbischofsheim über Hardheim (Wabe 251) werden wie Fahrten über Gissigheim (Wabe 618) tarifiert. Der Umweg über Hardheim wird nicht berechnet.

6. Brühl/Ketsch

Auf der Linie 710 Mannheim – Ketsch sind einige Fahrten bis nach Schwetzingen verlängert. In der Relation Brühl-Schwetzingen können diese Fahrten auch mit Fahrausweisen ohne die Wabe 144 ohne Aufpreis benutzt werden.

7. Edingen-Neckarhausen

Für Fahrten aus Richtung Heidelberg nach Edingen-Neckarhausen oder aus Richtung Edingen-Neckarhausen nach Heidelberg wird die Umwegfahrt über Seckenheim Bf. (Wabe 104) nicht berechnet. Es ist der Fahrpreis der Direktfahrt anzuwenden.

8. Gerolsheim, Heuchelheim

Für Fahrten zwischen Frankenthal und Gerolsheim bzw. Heuchelheim mit den Linien 460 und 461 jeweils über die Wabe 62 (Laumersheim, Dirmstein) wird der Preis der Direktfahrt Frankenthal - Gerolsheim bzw. Frankenthal – Heuchelheim (2 Waben) angewendet.

9. Grünsfeld

Im Busverkehr werden Fahrten zwischen Grünsfeld und Tauberbischofsheim über Lauda wie Fahrten über Distelhausen tarifiert.

10. Heidelberg

Für Fahrten mit dem Bus vom Stadtgebiet Heidelberg (Wabe 125) nach Heidelberg-Wieblingen (Wabe 125) und zurück über Eppelheim, wird die Umwegfahrt über Eppelheim (Wabe 135) nicht berechnet.

11. Hemsbach

Bei Fahrten von Hemsbach (Wabe 55/65) nach Weinheim über Laudenbach (Wabe 55) gilt der Fahrpreis wie für die Direktverbindung.

12. Kaiserslautern - Umwegfahrten mit dem Bus über Otterbach

Für direkte Fahrten mit dem Bus zwischen den Stadtteilen innerhalb der Stadt Kaiserslautern mit Umweg über Otterbach (von Wabe 800 nach Wabe 800 über Wabe 818), jedoch ohne Umstieg in Otterbach, gilt die Preisstufe 1.

13. Landau - Bornheim - Landau

Für Fahrten mit der Buslinie 534 innerhalb des Stadtgebietes Landau (Wabe 192) die über die Gemeinde Bornheim (Wabe 192) führen, wird die Umwegfahrt über Bornheim nicht berechnet.

15. Landau - Lingenfeld Germersheim

Fahrten mit der Buslinie 590 von Landau (Wabe 192) in das übrige Verbundgebiet über Germersheim (Wabe 183) werden wie Fahrten über Lingenfeld (Wabe 192) tarifiert.

15. Landau - Speyer

Für Fahrten zwischen Landau und Speyer mit Umstieg in Weingarten wird der Preis der Direktfahrt Landau - Speyer (Preisstufe 5) angewendet.

16. Ludwigshafen - Mutterstadt - Limburgerhof - Neuhofen - Ludwigshafen (Ringverkehr)

Für Fahrten von der Wabe 103 (Mundenheim, Rheingönheim) in die Waben 113 (Mutterstadt), 114 (Neuhofen) oder 123 (Limburgerhof) und umgekehrt werden jeweils 2 Waben berechnet.
a) Mutterstadt – Wabe 103/Mundenheim/Rheingönheim:
Für Fahrten von Mutterstadt in die Wabe 103 gilt Preisstufe 2. Fahrausweise gelten ohne Zuschlag auch zur Fahrt über die Waben 123 oder 114.
b) Limburgerhof – Wabe 103/Mundenheim/Rheingönheim:
Für Fahrten mit dem Bus von Limburgerhof in die Wabe 103 gilt ebenfalls Preisstufe 2. Die Fahrausweise gelten ohne Zuschlag auch zur Fahrt über die Waben 113 oder 114.
c) Neuhofen – Wabe 103/Mundenheim/Rheingönheim:
Für Fahrten mit dem Bus von Neuhofen in die Wabe 103 gilt die gleiche Regelung (2 Waben). Die Fahrausweise gelten auch hier zur Fahrt über die Waben 113 und 123.

17. Malschenberg

Bei Fahrten mit der Linie 701 von Rauenberg über Malschenberg (Wabe 185) zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf wird die Wabe 185 nicht mitgezählt.

18. Mannheim-Friedrichsfeld

Für Fahrten von Mannheim-Seckenheim nach Mannheim-Friedrichsfeld über Edingen-Neckarhausen und in Gegenrichtung wird die Umwegfahrt über Edingen-Neckarhausen (Wabe 115) nicht berechnet. Es wird der Fahrpreis der Direktfahrt angewendet.

19. Oberbalbach/Deubach

Bei Fahrten zwischen Lauda und Bad Mergentheim über Oberbalbach und Deubach (Wabe 623) werden wie die Direktfahrt über Unterbalbach (Wabe 622) tarifiert. Der Umweg über Oberbalbach und Deubach wird nicht mitgezählt.

20. Obersülzen

Für Fahrten über Bockenheim (Wabe 52) nach Grünstadt wird der Umweg über Obersülzen (Wabe 72) nicht berechnet.

21. Reichartshausen

Fahrten mit der Linie 754 von Lobbach-Lobenfeld über Reichartshausen (Wabe 157) nach Waldwimmersbach und zurück werden tariflich wie Direktfahrten (eine Wabe) behandelt.

22. Reilingen

Bei Fahrten von Hockenheim in Richtung Altlußheim/Speyer über Reilingen (Wabe 164) und umgekehrt wird die Wabe 164 nicht mitgezählt.

23. St. Leon-Rot

Bei Fahrten mit der Linie 702 über den Gewerbepark St. Leon-Rot (Wabe 175) zum Bahnhof Rot-Malsch wird die Wabe 175 nicht mitgezählt.

24. Tauberbischofsheim

Fahrten mit der Linie 941 zwischen Tauberbischofsheim und Wertheim über Bronnbach (Wabe 615) werden wie Fahrten über Külsheim (Wabe 616) tarifiert.

25. Ursenbach

Bei Fahrten aus Ursenbach nach Schriesheim (Wabe 85/105) über Wilhelmsfeld (Wabe 96) und umgekehrt gilt der Fahrpreis wie für die Direktverbindung.

26. Waldangelloch

Für Fahrten von Waldangelloch über Eichtersheim (Wabe 196) nach Sinsheim und in Gegenrichtung ist zur Fahrpreisberechnung die Preisstufe 2 anzuwenden.

27. Weikersheim

Fahrten zwischen Weikersheim und Creglingen über Röttingen (Wabe 635) werden wie Fahrten über Laudenbach (Wabe 633) tarifiert.

28. Wiesloch, Haltestelle HDM Nordtor und HDM Südtor

Bei Fahrten von St. Leon-Rot nach Wiesloch und umgekehrt mit der Linie 705 über die Haltestellen HDM Nordtor und HDM Südtor in der Wabe 155 wird die Wabe 155 nicht mitgezählt.

29. Wittighausen

Im Busverkehr werden Fahrten zwischen Wittighausen und Tauberbischofsheim über Lauda (Wabe 623) wie Fahrten über Distelhausen (Wabe 619) tarifiert.