Teil 4 6. Übergangsregelungen zum Landkreis Würzburg und zur Stadt Würzburg

6.1 Übergangsregelung

Der VRN-Tarif gilt im ein- und ausbrechenden Verkehr zwischen der Stadt Würzburg (nur Hbf) bzw. dem Landkreis Würzburg und dem VRN-Gebiet
• auf der Schienenstrecke Osterburken - Lauda – Würzburg Hbf in den Nahverkehrszügen der DB AG und der Go Ahead Baden-Württemberg GmbH,
• auf den Buslinien 850 (Hardheim – Tauberbischofsheim - Würzburg Hbf) und 977 (Miltenberg - Wertheim - Würzburg Hbf)

6.2 Linie 978 Würzburg – Werbach

Auf der Buslinie 978 (Würzburg – Werbach) gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM-Tarif). Die verbundweit gültigen Monats- und Jahres- und Halbjahreskarten des VRN werden anerkannt.

6.3 VRN-Waben Nr. 670 und 671

Auf der Linie 980 (Weikersheim – Röttingen – Creglingen – Rothenburg ob der Tauber) ist für das Verbundgebiet überschreitende Fahrten der jeweils gültige VRN-Tarif mit seinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Haustarif anzuwenden. Für den ein- und ausbrechenden Verkehr zwischen den Waben 670 und/oder 671 und dem übrigen VRN-Gebiet gilt der VRN-Tarif

Für das MAXX-Ticket gilt folgende Regelung: Für Fahrten im Busverkehr aus dem Main-Tauber-Kreis in die bayerischen Gemeinden in den Waben 670 und 671 wird das MAXX-Ticket ohne zeitliche Einschränkung anerkannt. In der Gegenrichtung wird das MAXX-Ticket an Schultagen in Baden-Württemberg ab 11:00 Uhr, ansonsten ganztägig anerkannt.