9.3 Gruppen

Gruppenfahrten mit mehr als 10 Personen sind bei den betroffenen Verkehrsunternehmen anzumelden.

9.3.1 Kindergartengruppen

Kindergartengruppen in Begleitung können bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen mit einer Tages-Karte für drei Personen der entsprechenden Preisstufe die Verkehrsmittel im VRN benutzen. Die regelmäßige Beförderung zwischen Wohnort und dem Kindergarten ist hiervon ausgenommen.

9.3.2 Jugendgruppen

(1) Jugendgruppen können mit einer Jugendgruppen-Karte der entsprechenden Preisstufe die Verkehrsmittel im VRN benutzen. Die Jugendgruppen-Karte gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen bis einschließlich 17 Jahre, wobei eine Person pro Karte älter sein darf. Bis zu drei Kinder bis einschließlich 5 Jahren, entsprechend Ziffer 3.3, werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt.

(2) Die Jugendgruppen-Karte ist zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben wird (§ 6 Beförderungsbedingungen). Die Absätze (3) und (4) der Ziffer 6 der Tarifbestimmungen (Tages-Karte) gelten analog.

(3) Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.