6. Tages-Karte

(1) Die Tages-Karte gilt für
• bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder
• eine Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren
(sog. „Familienkinder“) und maximal eine weitere zahlungspflichtige Person.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren entsprechend Ziffer 3.3 werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

(2) Die Tages-Karte ist zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben wird (§ 6 Beförderungsbedingungen). Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Tages-Karte angegeben werden. Im Falle von Reisenden die mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln reisen, ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.

(3) Die Tages-Karte wird für 3 Geltungsbereiche ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich wird durch die Wabe bestimmt, in der die Karte entwertet worden ist. Es werden Fahrkarten für folgende Geltungsbereiche ausgegeben:
• bis zu 3 Preisstufen
• bis zu 5 Preisstufen
• Netzkarte

(4) Die Tages-Karte berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die Tages-Karte gilt vom Zeitpunkt der Entwertung bis 3:00 Uhr des Folgetages. An Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen gilt die Tages-Karte bis 6:00 Uhr des Folgetages. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.