Tarifbestimmungen/Beförderungsbedingungen 1/2019 der VRN GmbH

Bekanntmachung

Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) besteht eine Verpflichtung Tarife im öffentlichen Nahverkehr bekannt zu machen. Zum 1. Januar 2019 treten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) Änderungen der Beförderungsbedingungen und der Tarifbestimmungen inklusive der Fahrpreise in Kraft.

Bekanntmachung bzgl. Übergangstarif Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2019

Im wechselseitigen Übergangstarif Westpfalz / östliches Saarland (ÜT W/S) treten zum 01.01.2019 Änderungen in den Tarifen, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen in Kraft. Die Fahrpreise werden um durchschnittlich 1,79 % angepasst. Weitere Änderungen und Ergänzungen ergeben sich:

in den Tarifbestimmungen
- Kindergartengruppen
- Besondere tarifliche Angebote: Nachbarortstarif zwischen Jägersburg und Waldmohr
- Anerkennung von bestimmten Fahrausweisen

in den Beförderungsbedingungen
- Übersicht Fahrradmitnahme

Die neuen Tarife und die aktualisierte Fassung der ÜT W/S Tarif-Info sowie künftige Bekanntmachungen werden im Internet unter www.vrn.de (Verbundübergänge) veröffentlicht; erhältlich auf Anfrage per E-Mail unter info@vrn.de oder VRN Kontakt Telefonnummer: 0621-1077 077.