ZEUS Elektroroller starten in Heidelberg VRN vereinbart Kooperation mit irischem Start-up Dienstleister ZEUS Scooters

/ Start Zeus Scooters Heidelberg Copyright Zeus_

Bild: ZEUS
v.l.n.r.: Alexander Thewalt, Amtsleiter, Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg; Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg; CEO Damian Young, ZEUS Scooters; Frieder Zappe, VRN GmbH

Der irische Elektroroller Anbieter ZEUS Scooters startet heute mit den ersten E-Tretrollern in Heidelberg. Als Teil der Mikro- und Nahmobilität sollen sich die dreirädrigen Elektroroller zu einem weiteren Mobilitätsbaustein im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) entwickeln. Für die Benutzung sind pro Fahrt 1 Euro Startgebühr plus 19 Cent pro Minute zu zahlen. Die Ausleihe erfolgt ausschließlich per Smartphone über die ZEUS App.

Insgesamt sollen in Kürze rund 200 Roller in Heidelberg zur Verfügung stehen. Neben Heidelberg wird ZEUS in fünf weiteren Städten in Deutschland vertreten sein und ist mit 28 weiteren europäischen Städten im Gespräch.

„Wir freuen uns über einen weiteren Anbieter der E-Mobilität. Die Elektroroller von ZEUS Scooters ergänzen sehr gut das vielfältige und attraktive Mobilitätsangebot im VRN. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung des Anbieters haben wir gemeinsam mit der Stadt Heidelberg die Grundlage geschaffen, eine sichere und verträgliche Nutzung im Heidelberger Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch und zur nachhaltigen Verwendung der E-Tretroller“, sagte Volkhard Malik, VRN-Geschäftsführer.

Kooperationsvereinbarung – Vorteile für VRN-Abokunden

Die Kooperationsvereinbarung zwischen ZEUS Scooters und dem VRN dient dazu, insbesondere Anreize für eine gemeinsame Nutzung des ÖPNV sowie die Elektroroller in das bestehende Mobilitätsangebot zu integrieren und die vorhandenen Services zu ergänzen.

Die Kooperation beinhaltet in einem ersten Schritt das Co-Branding der E-Tretroller durch ein Logo des VRN und sieht Vergünstigungen für VRN-Jahreskarteninhaber vor.

Im zweiten Schritt integriert der VRN die von ZEUS im Geschäftsgebiet betriebenen E-Tretroller zunächst in einer ersten Stufe in die,,myVRN" App. Hier werden Standort, die Batteriedaten und die Preise der E-Roller angezeigt.
Danach ist bis zum Sommer nächsten Jahres vorgesehen, dass auch das Buchen und Abrechnen der E-Tretrollerfahrten über die myVRN-App möglich wird.

ZEUS plant eine attraktive, tarifliche Vergünstigung für Halb- und Jahreskarteninhaber des VRN, um den Kunden des VRN bei gleichzeitiger Nutzung beider Angebote einen Vorteil zu gewähren. Darüber hinaus stellt ZEUS dem VRN zur Einführung seiner E-Tretroller ein Kontingent von 1.000 Freifahrten für Halb- und Jahreskarteninhaber zum Freischalten zur Verfügung.

Weitere Informationen sind erhältlich unter www.vrn.de oder https://zeusscooters.com/help-and-info
ZEUS-Unterstützung ist verfügbar unter:

Telefon: +49 157 35981123
E-Mail: support@zeusscooters.com
Website: https://zeusscooters.com/help-and-info

Hintergrundinformation - Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und freiwillige Vereinbarung zur Nutzung

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt nur unvollständig die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen fest.

Die Städte Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und auch Kaiserslautern sind von verschiedenen Anbietern von E-Tretroller – Vermietsysteme angesprochen worden und haben ihre Bereitschaft signalisiert, weitere Regelungen zu akzeptieren, die der verkehrssicheren Nutzung der E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum dienen. Der VRN hat daraufhin im Auftrag der Städte eine Vereinbarung entworfen, in die Erfahrungen im Umgang mit E-Tretrollern aus anderen Städten eingeflossen sind.

Unter anderem ist festgehalten, dass nur eine bestimmte Anzahl von E-Tretrollern in markierten Bereichen vorgehalten werden dürfen.

E-Tretroller dürfen insbesondere nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. Die Städte haben Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist (abgebildet unter www.vrn.de).

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verkehrsrechtlich werden die E-Tretroller wie Fahrräder behandelt. Heißt, dass die Straßenverkehrsordnung als Grundlage dient: Demnach ist das Fahren in der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.

Das Abstellen der elektrischen Roller auf Gehwegen ist, wie auch bei Fahrrädern, erlaubt, sofern eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt. In einzelnen Bereichen wie beispielsweise Grünflächen hingegen ist das Parken der E-Tretroller untersagt.

Mitnahmeregelung von E-Tretrollern im ÖPNV

Die Beförderungsbedingungen des VRN wurden zum 01. August 2019 wie folgt ergänzt:
E-Tretroller mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15 Kilogramm und einer Länge von weniger als 115 Zentimeter und einer Radgröße von maximal 9 Zoll gelten in zusammengeklappten Zustand als Handgebäck und können in den Verbundverkehrsmitteln unentgeltlich mitgenommen werden. E-Tretroller dürfen nicht an den in den Fahrzeugen vorhandenen Steckdosen geladen werden.

Der Zeus E-Roller kann nicht gefaltet werden und wiegt 24 kg.