9.1 Benutzung der 1. Klasse

Für die Benutzung der 1. Klasse ist eine Zusatzkarte (Zuschlag) erforderlich. Maßgebend für den Preis dieser Zusatzkarte ist die Preisstufe der zurückgelegten Fahrtstrecke in der 1. Klasse. Die Preise für die Benutzung der 1. Klasse ergeben sich aus der Fahrpreistafel. Zusatzkarten gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen Fahrschein

(1) Zusatzkarten für einzelne Fahrten

Für Zusatzkarten gelten die Tarifbestimmungen für Einzelfahrscheine (Ziffer 4). Für Kinder gibt es keine besondere Ermäßigung, mit der Ausnahme, dass zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als ein Erwachsener gelten.

(2) Zusatzwertmarken für Zeitkarten

Für die regelmäßige Benutzung der 1. Klasse werden Zusatzwertmarken zu Wochen-, Monats-, Senioren- und Jahreskarten ausgegeben. Auf der Zusatzwertmarke muss die Nummer der Kundenkarte eingetragen sein. Die Zusatzwertmarke gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte.