8.7.3 Rhein-Neckar-Ticket
8.7.3.1 Geltung
Das Rhein-Neckar-Ticket ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte.
8.7.3.2 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.
8.7.3.3 Kündigung
Wird das Rhein-Neckar-Ticket vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen em Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Tickets nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.