8.7.2 Jahreskarten Jedermann

8.7.2.1 Persönliche und übertragbare Jahreskarten

Es werden persönliche und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Übertragbare Jahreskarten werden ohne Lichtbild ausgegeben und können an eine beliebige Person zur Benutzung weitergegeben werden. Bei übertragbaren Jahreskarten gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt nur für den Zeitraum, in dem die Jahreskarte beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde, das bedeutet, die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes wird für die Erstattung nicht anerkannt.

8.7.2.2 Mitnahmemöglichkeit

Abweichend von Ziffer 3.3 gilt folgende Mitnahmemöglichkeit: Von montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr berechtigen Jahreskarten Jedermann (persönlich und übertragbar) zur Mitnahme von bis zu 4 Personen ohne Altersbeschränkung. Der Jahreskarteninhaber/die Jahreskarteninhaberin kann bis zu 4 Personen oder seine Ehegattin/ihren Ehegatten mit einer beliebigen Anzahl an eigenen Kindern/Enkelkindern bis 14 Jahre (einschließlich) mitnehmen.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden entsprechend Ziffer 3.3 bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.

8.7.2.3 Kündigung

Wird der Jahreskartenvertrag vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.