8.6 Monatskarten für Senioren
Monatskarten für Senioren sind nicht übertragbar.
8.6.1 Berechtigte
Kundenkarten und Monatswertmarken für Senioren erhalten
a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
b) Personen, die nach Sozialgesetzbuch SGB VI Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen oder Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erhalten. Zum Erwerb einer Seniorenkarte ist der Personalausweis oder der Rentenbescheid (Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen.
8.6.2 Zeitliche Geltung
Monatskarten für Senioren gelten täglich, montags bis freitags ab 8:00 Uhr. Für den eingetragenen Kalendermonat gelten sie bis 12:00 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktags.
8.6.3 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.
8.6.4 Erstattung
Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt.