8.5 Monatskarten im Ausbildungsverkehr
Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht übertragbar.
8.5.1 Berechtigte
Es gilt Ziffer 8.3.2 der Tarifbestimmungen.
8.5.2 Zeitliche Geltung
Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
8.5.3 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.
8.5.4 Erstattung
Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt.
8.5.5 Besonderheiten
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.