Besondere Angebote - 5. eTarif

5.1 Anwendungsbereich

Im VRN können elektronische Fahrtberechtigungen mittels smartphonebasierter CiCo-Systeme (Check-In/Check-Out-Systeme),CiBo-Systeme (Check-in/Be-out) oder BiBo-Systeme (Be-in/Be-out) erworben werden. Es können nur personalisierte, nicht übertragbare Fahrtberechtigungen für den sofortigen Fahrtantritt vom registrierten Nutzer zur Nutzung erworben werden.

Mit der App für den eTarif besteht zudem die Möglichkeit, eine weitere Person entgeltlich mitzunehmen.
Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung über die jeweilige Applikation eines Betreibers, der vom VRN für den Vertrieb des eTarifs autorisiert ist.
Diese werden über die VRN-Internetseite unter www.vrn.de ausgewiesen.

5.2 Geltungsbereich

5.2.1 Tarifbereich

Alle einbezogenen Linien und Linienabschnitte der Verkehrsunternehmen im VRN.

5.2.2 Zulässige Verkehrsmittel

Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse/Nachtbusse. Ausgeschlossen sind Ruftaxis und die Bergbahn der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB).

5.3 Fahrpreis

(1) Im Geltungsbereich ermittelt sich der Fahrpreis bei Nutzung des Vertriebsweges aus einem Grundpreis je Fahrt und einem entfernungsabhängigen km-Preis je angefangenem Kilometer (siehe Preistabelle). Zur Ermittlung der Kilometer wird die Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle zugrunde gelegt.
(2) Hat der Nutzer bei Anmeldung seine BahnCard angegeben, wird ein BahnCard-Rabatt von ca. 25% sowohl beim Grundpreis als auch beim km-Preis gewährt (siehe Preistabelle).
(3) Unabhängig von Anzahl und Länge der Fahrten wird für den registrierten Nutzer bei der Preisberechnung nach Abs. 1 und 2 ein Limit pro Tag und Kalendermonat nicht überschritten (siehe Preistabelle). Dies gilt nicht für den additiv berechneten Zuschlag nach Abs. 4. Das Preislimit gilt nicht für die mitgenommene zweite Person.
(4) Bei Nutzung der 1. Klasse wird je Fahrt additiv ein Zuschlag von 50 % auf den Gesamtfahrpreis nach Abs. 1 und 2, abgerundet auf einen ganzen Cent-Betrag, erhoben.

5.4 Kaufzeitpunkt und erhöhtes Beförderungsentgelt

Die jeweilige Applikation muss mit Fahrtantritt aktiviert und die Fahrtberechtigung (CiCo-Systeme, CiBo-Systeme) muss vor Betreten des Fahrzeuges per Smartphone erworben werden.
Die Geltungsdauer des Fahrausweises beginnt mit dem erfolgreichen Check-in (Erhalt des Fahrausweises) und endet mit dem Check-out/Be-out, wobei in diesem Zeitraum folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check-out/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der jeweiligen App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.

Wird die Fahrtberechtigung erst nach Betreten des Fahrzeuges erworben, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 (2) der Beförderungsbedingungen erhoben wird.
Bei Kontrollen der Fahrtberechtigung auf dem Display des Smartphones ist den Anweisungen des Prüfpersonals Folge zu leisten.

5.5 Erstattung

Eine per App erworbene Fahrtberechtigung ist unmittelbar gültig und kann daher nicht erstattet werden.