Besondere Angebote - 5. Pilotprojekt eTarif
5.1 Projektlaufzeit
Das Projekt ist auf zunächst 3 Jahre (bis 31.12.2019) befristet.
5.2 Anwendungsbereich
Im VRN können elektronische Fahrscheine mittels smartphonebasierter CiCo-Systeme (Check-In/Check-Out-Systeme) erworben werden. Es können nur personalisierte, nicht übertragbare Fahrausweise für den sofortigen Fahrtantritt vom registrierten Nutzer zur Nutzung erworben werden.
5.3 Geltungsbereich
5.3.1 Tarifbereich
Alle einbezogenen Linien und Linienabschnitte der Verkehrsunternehmen im VRN.
5.3.2 Zulässige Verkehrsmittel
Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse/Nachtbusse. Ausgeschlossen sind Ruftaxis und die Bergbahn der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB).
5.4 Fahrpreis
(1) Im Geltungsbereich ermittelt sich der Fahrpreis bei Nutzung des Vertriebsweges aus einem Grundpreis je Fahrt und einem entfernungsabhängigen km-Preis je angefangenem Kilometer (siehe Preistabelle). Zur Ermittlung der Kilometer wird die Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle zugrunde gelegt.
(2) Hat der Nutzer bei Anmeldung seine BahnCard angegeben, wird ein BahnCard-Rabatt von ca. 25% sowohl beim Grundpreis als auch beim km-Preis gewährt (siehe Preistabelle).
(3) Unabhängig von Anzahl und Länge der Fahrten wird bei der Preisberechnung nach Abs. 1 und 2 ein Limit pro Tag und Kalendermonat nicht überschritten (siehe Preistabelle). Dies gilt nicht für den additiv berechneten Zuschlag nach Abs. 4.
(4) Bei Nutzung der 1. Klasse wird je Fahrt additiv ein Zuschlag von 50 % auf den Gesamtfahrpreis nach Abs. 1 und 2, abgerundet auf einen ganzen Cent-Betrag, erhoben.
5.5 Erhöhtes Beförderungsentgelt
Es gelten die Ziffern 13.4 bzw. 14.4 der Tarifbestimmungen.
5.6 Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis
Es gelten die Ziffern 13.5 bzw. 14.5 der Tarifbestimmungen.