13. Besondere und ergänzende Tarifbestimmungen für den Erwerb und die Nutzung von elektronischen Fahrausweisen mittels "ticket2go"

13.1 Anwendungsbereich

Im VRN können elektronische Fahrscheine mittels des smartphonebasierten CiCo-Systems „ticket2go“ erworben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung über die „ticket2go“-Applikation. Es können nur personalisierte, nicht übertragbare Fahrausweise für den sofortigen Fahrtantritt vom registrierten Nutzer zur Nutzung erworben werden.

Es gelten hierbei grundsätzlich die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von elektronischen Fahrausweisen mittels ticket2go“ (ticket2go-Bedingungen), veröffentlicht unter www.ticket2go.online.

13.2 Geltungsbereich

13.2.1 Tarifbereich

Alle einbezogenen Linien und Linienabschnitte der Verkehrsunternehmen im VRN. Es gilt ein besonderer Tarif (Ziffer 5 Tarifbestimmungen der Besonderen Angebote).

13.2.2 Zulässige Verkehrsmittel

Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse/Nachtbusse. Ausgeschlossen sind Ruftaxis und die Bergbahn der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB).

13.3 Fahrpreis

Die Fahrpreise ermitteln sich nach Ziffer 5.4 Tarifbestimmungen der Besonderen Angebote.

13.4 Erhöhtes Beförderungsentgelt

Abweichend von den Regelungen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gelten die ticket2go-Bedingungen.

13.5 Haftung bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis

Abweichend von den Regelungen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gelten die ticket2go-Bedingungen.