Neue Abstellfläche für E-Scooter am Hauptbahnhof in Kaiserslautern

/Stadt Kaisereslautern Foto-10x15-hub-kl-hbf 10-12-2020

Beigeordneter Peter Kiefer (2. v.links) macht sich ein Bild von der neuen Abstellfläche für E-Scooter auf dem Bahnhofsvorplatz in Kaiserslautern. Bei ihm die Radverkehrsbeauftragte Julia Bingeser (links) sowie Marc Wehrmeister (2. von rechts) und Tobias Maue (rechts) vom Operations Management der Firma TIER.

Pilotversuch dient bei guter Annahme auch in anderen Städten im VRN als Vorbild

„Nach knapp einem Jahr können wir festhalten, dass sich die E-Scooter in Kaiserslautern zu einem überaus beliebten Mobilitätsbaustein entwickelt haben“, erläutert Umweltdezernent Peter Kiefer. Als weniger erfreulich erachten viele Bürgerinnen und Bürger jedoch die Tatsache, dass die Roller oftmals mitten im Verkehrsraum abgestellt werden. „Für seh- und gehbeeinträchtigte Menschen werden dabei wild geparkte Fahrzeuge schnell zu einem unerwarteten Hindernis oder gar zur Gefahrenquelle“, bilanziert Kiefer die Situation.

Deshalb wurde nun auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs in Kooperation mit der Firma TIER, Betreiber der E-Scooter in Kaiserslautern, eine klar gekennzeichnete Pilotfläche zum Abstellen von etwa 20 bis 30 Fahrzeugen markiert. Die direkte Nähe zum Bahnhofseingang soll zum ordnungsgemäßen Abstellen der Roller ebenso dienen wie zu einem vereinfachten Auffinden. Im gesamten Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) nimmt Kaiserslautern damit eine Vorreiterrolle ein. „Wir erhoffen uns dadurch mehr Ordnung und weniger Konflikte. Sollte sich das Angebot bewähren, prüfen wir, ob derartige Abstellflächen auch für weitere Standorte in Frage kommen“, so Kiefer. Auch Tobias Maue, Operations Manager bei TIER, ist auf das Nutzerverhalten gespannt und baut darauf, dass sich das Abstellsystem am Bahnhof gut etabliert.

Der VRN als Koordinator für Mobilitätsangebote begrüßt die neue Abstellfläche. Kaiserslautern ist damit Vorreiter für die anderen Gebietskörperschaften im VRN-Verbundgebiet ist, die derzeit die Einrichtung von Abstellflächen an bestimmten Hotspots wie Hauptbahnhof oder zentralen Plätzen prüfen. „Mit der Einrichtung der besonders gekennzeichneten, anbieterunabhängigen Abstellflächen für E-Tretroller wird somit eine Regelung der Selbstverpflichtung umgesetzt, die seitens des Verbundes mit den Kommunen im VRN, den Städten Mannheim, Heidelberg, Kaiserslautern und Ludwigshafen, zusammen erarbeitet wurde“, unterstreicht Volkhard Malik, Geschäftsführer des VRN.