9.2 Übergangstarif Westpfalz/östliches Saarland

Für Fahrten im Übergangsbereich (ein-/ausbrechend) zwischen dem Gebiet der Westpfalz (Teilgebiet des VRN) und Teilen benachbarter Landkreise im östlichen Saarland (Teilgebiet des saarVV) gilt der wechselseitige Übergangstarif Westpfalz/östliches Saarland gemäß:
• den gemeinsamen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im Übergangstarif,
• dem Wabenplan des Übergangsbereiches,
• den Fahrpreisen für die Ausgabe der im Übergangstarif einbezogenen Fahrscheinarten, in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht unter www.vrn.de).

Der Übergangsbereich umfasst folgende Tarifgebiete:
1. gesamtes Gebiet der Westpfalz (mit den Landkreisen Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz sowie den Städten Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken) mit allen Waben (gemäß VRN-Wabenplan) sowie
2. im Saarland (Gebiet des saarVV) der Landkreis Saarpfalzkreis und Teile der Landkreise St. Wendel und Neunkirchen.

Der Übergangstarif gilt für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den in den Übergangstarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitten.