10. VRN-Handy-Ticket

10.1 Fahrscheine zum Kauf per Mobiltelefon

Im VRN werden Fahrscheine als Handy-Ticket angeboten. Ein Anspruch auf Ausgabe von Fahrscheinen als Handy-Ticket besteht nicht. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Bezugsverfahren erfolgt mobil oder über das Internet.

VRN-Handy-Tickets sind personengebunden. Sie können nur von der auf dem Ticket angegebenen Person oder in deren Beisein von einer anderen Person genutzt werden. Voraussetzung für den Erwerb des Handy-Tickets ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz eines gültigen Kontrollmediums (Personalausweis, Reisepass, Kreditkarte oder BahnCard) zur Personalisierung des Handy-Tickets. Die per Mobiltelefon erworbenen Fahrscheine gelten als entwertet.

10.2 Kaufzeitpunkt

Der Kauf der vorstehend genannten Fahrscheine per Mobiltelefon muss vor Betreten des Fahrzeuges abgeschlossen sein. Wird der Kauf per Mobiltelefon erst nach Betreten des Fahrzeuges über die Handy-Ticket-Software angefordert, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 (2) der Beförderungsbedingungen erhoben wird. Das Prüfpersonal ist berechtigt, den Fahrgast aufzufordern, den auf dem Display des Handys abgebildeten Fahrschein vollständig vorzuzeigen bzw. zur weiteren Kontrolle die Eingabe der Prüfziffer zu verlangen.

10.3 Erstattung

Die per Mobiltelefon erworbenen Fahrscheine gelten als entwertet und werden daher nicht erstattet.