HIN UND WEG-Leserfoto-Aktion

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Sie haben irgendwo im VRN-Gebiet einen schönen Moment festgehalten? Wir freuen uns über Ihr Foto!

Teilnehmen kann jeder, der an hinundweg@vrn.de ein Foto sendet, das er selbst im VRN-Gebiet aufgenommen hat und für das er dem VRN die unten genannten Nutzungsrechte einräumt. Darüber hinaus benötigen wir folgende Angaben: Vor- und Nachname und ein Foto des Einsenders sowie ein paar Stichpunkte zu Entstehungsgeschichte und -ort des Fotos. Diese Informationen sind nach der Freigabe des Beitrags durch die Redaktion in den Versionen der HIN UND WEG – gedruckt, als APP und online – für alle sichtbar.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Einsendungen, die von Dritten als anstößig empfunden werden können, und solche, die möglicherweise Gesetze oder die Rechte Dritter verletzen. Bitte beachten Sie die Informationen zum Bildmaterial und zu den Nutzungsrechten weiter unten.

Bildmaterial

Die Bilddateien müssen eine Größe von mindestens 2.540 x 3.540 Pixel aufweisen, das Foto sollte hochformatig sein.

Durch das Einsenden eines Fotos bestätigt uns der Teilnehmer automatisch, dass das Bild von ihm selbst aufgenommen wurde und frei von Rechtsansprüchen Dritter ist. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Veröffentlichungsrechte im notwendigen Umfang zu beschaffen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche geltend machen, weil eine Verwendung gemäß des Abschnitts „Nutzungsrechte“ (siehe unten) gegen ihre Rechte verstößt, so stellen Sie uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. Dies gilt sowohl für die Printausgabe als auch den Online-Auftritt von HIN UND WEG.

Nutzungsrechte

Jeder Teilnehmer räumt der Redaktion das einfache Recht ein, die von ihm eingereichten Fotos und Informationen im Zusammenhang mit der HIN UND WEG unentgeltlich und zeitlich unbefristet zu verwenden. Die Inhalte dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung angemessen bearbeitet werden (z.B. Beschnitt).

Der Teilnehmer gewährleistet mit dem Einsenden der Inhalte, dass er über die vorstehend genannten Rechte uneingeschränkt verfügen kann, keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen und er noch keine anderweitige Verfügung über die Rechte an den Inhalten getroffen hat, die diesem Abschnitt entgegenstünde. Der Teilnehmer hat den Veranstalter und die darüber hinaus nach diesem Abschnitt Berechtigten von allen Ansprüchen freizustellen, die im Falle unzureichender Nutzungsrechte entstehen können.