Mobilitätsgarantie gilt ab August auch für Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) weitet seine Mobilitätsgarantie auf Inhaber von Ausbildungszeitkarten aus.

Sind Busse oder Bahnen unverhältnismäßig stark verspätet und es fallen deshalb Taxikosten für die Weiterfahrt an, übernimmt der VRN diese nachträglich ab 1. August 2019 nun auch bei Schülern, Auszubildenden und Studierenden, die eine VRN-Zeitkarte, sprich Wochen-, Monats- oder Jahreskarte besitzen.

Bisher galt die Mobilitätsgarantie nur für Inhaber von Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann, Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket, Monatskarte Senioren sowie für Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung.