Bus & Bahn statt Führerschein
Das Projekt
Ab 1. Dezember 2021 können Seniorinnen und Senioren aus Baden-Württemberg mit einem Nachweis über den Verzicht auf ihren Führerschein ein kostenloses Jahresabo der Karte ab 60 bekommen. Die verbundweit gültige Jahreskarte können Seniorinnen und Seniorinnen und Senioren im Projektzeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. August 2022 mit einem Aktions-Bestellschein bei den in Baden-Württemberg verkehrenden Verkehrsunternehmen bestellen.
Voraussetzung für die kostenlose Jahreskarte ist der Nachweis über den freiwilligen Verzicht der Fahrerlaubnis, der durch die Rückgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird. Die Rückgabe kann zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. August 2022 erfolgen.
Teilnehmen an der Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ des Landes Baden-Württemberg können Seniorinnen und Senioren, die
• ihren Erstwohnsitz in Heidelberg, Mannheim, dem Main-Tauber-Kreis, dem Neckar-Odenwald-Kreis oder der Rhein-Neckar-Kreis haben,
• mindestens 65 Jahre alt sind,
• mindestens 60 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Bezügen aus einer berufsständischen Versicherung erhalten
• und freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis verzichten.
Ihr Weg zum kostenlosen Jahresabo der Karte ab 60
1. Abgabe des Führerscheins und einer Verzichtserklärung
Nehmen Sie Kontakt zu der für Sie zuständigen Führerscheinstelle oder zu Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung auf und klären Sie, ob die Abgabe des Führerscheins persönlich oder aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Postweg erfolgen kann.
Geben Sie Ihren Führerschein zusammen mit einer Verzichtserklärung auf die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verwaltung ab.
Ein Muster für die Verzichtserklärung stellen die Führerscheinstellen zur Verfügung.
Führerscheinstellen:
- Stadt Heidelberg
- Stadt Heidelberg - Führerscheinstelle Pleikartsförster Str. 116 69124 Heidelberg Tel.: 06221 58-13444 E-Mail: Fuehrerscheinstelle@Heidelberg.de
- Stadt Mannheim
- Stadt Mannheim Fachbereich Bürgerdienste: Fahrerlaubnisbehörde K 7 68159 Mannheim Tel.: 0621 293-8510 E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@mannheim.de
- Main-Tauber-Kreis
- Main-Tauber-Kreis/Verkehrsamt/Führerscheinstelle Gartenstr. 2a 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341/825883 E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Fachbereich 2 - Führerscheinstelle Anton-Gmeinder-Str. 29 74821 Mosbach Tel.: 06261/84-1327 E-Mail: gertrud.ettel@neckar-odenwald-kreis.de
- Rhein-Neckar Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis/Kfz-Wesen/Fahrerlaubnisbehörde Tel.: 06221 522-4235 oder -4122 E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
- Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim Muthstraße 4 74889 Sinsheim Tel.: 06221/5225504 E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
- Fahrerlaubnisbehörde Weinheim Röntgenstraße 2 69469 Weinheim Tel.: 06221/5226030 E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de
- Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch Adelsförsterpfad 7 69168 Wiesloch Tel.: 06221/5224334
2. Bestellung der Karte ab 60
Füllen Sie den Bestellschein für die Karte ab 60, der unten zum Download bereitsteht, inclusive Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats aus und schicken Sie
- Ihren Bestellschein,
- eine Kopie der bei der Fahrzeugbehörde hinterlegten Verzichtserklärung,
- die Erklärung zur Rückgabe der Karte ab 60 im Fall der Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis,
- die Kopie eines Altersnachweises,
- ggfls. den Rentenbescheid (nur für 60 bis 64-Jährige)
- und ein Passfoto
an eins der nachfolgend aufgeführten Verkehrsunternehmen:
BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH Abo-Center Karlsruhe Postfach 5349 76035 Karlsruhe Tel.: 0721.66050879 |
BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH Kundencenter Buchen Wimpiniplatz 74722 Buchen Tel.: 0721.66050879 |
DB Vertrieb GmbH Abo-Team Stuttgart Postfach 80 02 50 21002 Hamburg Tel.: 0621.39158597 |
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim Tel.: 0621.465-4444 |
rnv-Mobilitätszentralen Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 62 (am Hbf) Mannheim, Stadthaus N1 |
Städtische Dienste Eberbach Güterbahnhofstraße 4 69412 Eberbach, Tel.: 06271.9209-0 |
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH In den Ziegelwiesen 9 69168 Wiesloch, Tel.: 06222.9282-50 |
VGMT VerkehrsGesellschaft Main-Tauber mbH i_Park Tauberfranken 8 97922 Lauda-Königshofen Tel.: 09343.6214-0 |
Sie erhalten Ihre Karte ab 60 zum gewünschten Monatsersten, wenn Ihre Bestellung dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des Vormonats vorliegt.
Downloads:
3. Weitere Nutzung & Kündigung
Wenn Sie Ihre Karte ab 60 nach Ablauf des kostenlosen Bezugs nicht weiter nutzen möchten, kündigen Sie Ihr Abo bis zum 10. im zwölften Monat, in dem Sie die Karte ab 60 kostenlos erhalten. Dann endet Ihr Abo zum nachfolgenden Monatsersten.
Erfolgt keine Kündigung, läuft Ihr Abo automatisch weiter. Um hier den fortlaufenden Bezug des Abos ohne Unterbrechung garantieren zu können, benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat im Bestellschein.
Nach Ablauf des ersten kostenlosen Abojahres können Sie die Karte ab 60 zu jedem Monatsersten kündigen. Die schriftliche Kündigung muss dem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des Vormonats vorliegen.
Führerscheinrückgabe bei Karte ab 60 Kunden, die bereits vor Beginn des Projekts ein Abo hatten
Wenn Sie die Karte ab 60 bereits vor Projektstart am 01. Dezember 2021 abonniert hatten, im Aktionszeitraum vom 01. Dezember 2021 bis 31. August 2022 Ihren Führerschein und eine entsprechende Verzichtserklärung bei der zuständigen Führerscheinstelle oder Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung abgeben und Sie Ihrem Karte ab 60 Vertragsunternehmen eine Kopie der Verzichtserklärung zuschicken, erhalten Sie die Karte ab 60 ab dem Folgemonat ebenfalls ein Jahr lang kostenlos.