Jedermann

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Jahreskarte Jedermann

Die Jahreskarte Jedermann gilt als persönliche oder übertragbare Karte. Sie gilt ein Jahr lang für beliebig viele Fahrten in Ihrem Wunschgebiet. Sie können die Karte einmalig im Voraus bezahlen oder monatlich im Abo beziehen.


Jahreskarte Jedermann

Allgemeine Informationen

Jahreskarten Jedermann gelten in dem von Ihnen ausgewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.
Entscheiden Sie sich zwischen persönlichen und übertragbaren Karten. Übertragbare Jahreskarten bieten den Vorteil, dass sie jederzeit auch von anderen Personen genutzt werden können - und das ohne Extrakosten!
Inhaber einer Jahreskarte Jedermann (persönlich oder übertragbar) können bis zu 4 Personen (hierbei werden Kinder bis einschließlich 5 Jahren nicht mitgezählt) oder ihre/n (Ehe-)Partner/-in sowie eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen. Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitfahren. Diese Regelung gilt montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. (Die Mitnahmeregelung gilt nicht im Ruftaxiverkehr.)
Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie für weitere 12 Monate automatisch eine neue Jahreskarte Jedermann.

Pluspunkte
  • An Wochenenden und Feiertagen ganztags, an Werktagen ab 19 Uhr können Sie bis zu 4 Personen mitnehmen.
  • Sie entscheiden über die Auswahl des Geltungsbereichs und zahlen entsprechend nach Wunschgebiet.
  • Sie können wählen, ob Sie die Karte persönlich nutzen möchten oder als übertragbare Variante.
  • Als Karteninhaber ist die Ruftaxinutzung für Sie inklusive.
  • Sie profitieren von günstigen Car-Sharing-Konditionen unseres Partners stadtmobil.
  • Bei Einmalzahlung im Voraus bleibt der Preis im eingetragenen Zeitraum garantiert stabil.
  • Bei Verlust Ihrer Jahreskarte erhalten Sie einmalig problemlos eine Ersatzkarte gegen Gebühr.
Tipp

Ausspannen, erleben, genießen. Zeitkartenbesitzer erhalten auf ausgewählte Freizeitangebote in der VRN-Region Preisnachlässe. Nutzen Sie Ihre Jahreskarte Jedermann daher auch an den Wochenenden mit Ihrer Familie oder einer anderen Person – ohne zusätzliche Fahrtkosten. Jahreskarten gelten ab dem Monatsersten und sind bis zum 10. des Vormonats zu bestellen.

Preise der Jahreskarte Jedermann in Euro (Tarifstand 1/2013)

Preisstufe 1 Wochenkarte Monatskarte Jahreskarte mtl. Jahreskarte jährl.
Heidelberg 20,80 62,40 53,60 643,20
Ludwigshafen 20,80 62,40 53,60 643,20
Mannheim 20,80 62,40 53,60 643,20
LU/MA 31,00 92,50 79,40 952,80
0 12,00 35,20 30,20 362,40
1 16,20 50,10 43,00 516,00
2 20,80 62,40 53,60 643,20
3 31,00 92,50 79,40 952,80
4 40,50 119,50 102,60 1.231,20
5 48,50 143,00 122,70 1.472,40
6 51,20 154,50 132,60 1.591,20
ab 7 (Netz) 60,00 176,50 151,50 1.818,00
City 14,70 44,10 37,90 454,80
21 25,80 77,30 66,30 795,60

Aufpreise für bestimmte IC-/EC-Züge der 1. Klasse und 2. Klasse

Bestimmte IC- und EC-Züge können gegen Zahlung eines Aufpreises mit VRN-Zeitkarten (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) benutzt werden.

  1. Die Preisstufe 0 gilt innerhalb der Städte Alzey, Buchen (Kernstadt), Bürstadt, Eberbach, Edingen, Neckarhausen, Herxheim (SÜW), Ilvesheim (Gemeinde Ilvesheim bis MA-Feudenheim Endstelle und MA-Seckenheim Rathaus), Sinsheim (Kernstadt, innerhalb der Stadtteile sowie zwischen den Stadtteilen Hilsbach und Weiler-Grundschule), Viernheim, Walldorf, Walldürn (Kernstadt) und Wiesloch (Kernstadt), innerhalb von Baiertal, Schatthausen, und Frauenweiler, zwischen Wiesloch(Kernstadt) und Frauenweiler, innerhalb der VGMT-Waben und für die Seniorenkarte in Speyer.
    Die Preisstufe1 gilt auch innerhalb der Städte Kaiserslautern (Wabe 800), Pirmasens (Wabe 700) und Zweibrücken (Wabe 710).
    Die Preisstufe City gilt für die Innenstadt Zweibrücken (Wabe 709), für die Stadtverkehre Landstuhl(Wabe 844), Kusel (Wabe 780) und Rodalben (Wabe 730).
    Die Preisstufe 21 gilt für die im Wabenplan markierten Umlandbereiche der Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken.

Verkauf der Jahreskarte Jedermann

Ihre Jahreskarte Jedermann können Sie online oder per Post bestellen. Alle notwendigen Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Mitnahmeregelungen zur Jahreskarte Jedermann

Besondere Mitnahmeregelungen zur Jahreskarte Jedermann

Inhaber einer Jahreskarte Jedermann (persönlich oder übertragbar) können bis zu 4 Personen (hierbei werden Kinder unter 6 Jahren nicht mitgezählt) oder ihre/n (Ehe-)Partner/-in sowie eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen. Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitfahren. Diese Regelung gilt montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. (Die Mitnahmeregelung gilt nicht im Ruftaxiverkehr).

Über die besonderen Mitnahmeregelungen bei der Jahreskarte Jedermann gelten folgende allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von Personen, Tieren und Sachen:

Mitnahme von Personen

Bis zu drei Kinder unter 6 Jahren können mit einem gültigen VRN-Fahrschein kostenlos mitgenommen werden.

Mitnahme von Tieren

Für einen Hund wird ein Kinderfahrschein der entsprechenden Preisstufe oder eine Jahreskarte für Hunde benötigt. Eine Jahreskarte für einen Hund kostet monatlich 40 Euro oder jährlich 480 Euro (Tarifstand 1/2011).
Bei Monats- und Jahreskarten für Jedermann sowie beim Job-Ticket und dem Ticket 24 PLUS kann im Rahmen der Mitnahmeregelung anstelle einer Person ein Hund mitgenommen werden. Blindenführhunde fahren kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis mit einem „BL“ versehen ist. Ebenfalls kostenlos fahren Begleithunde von Schwerbehinderten, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist und die nicht von einer Person begleitet werden. Hunde in einem geschlossenen Behältnis und andere kleine Tiere können kostenlos mitfahren.

Mitnahme von Gepäck

Handgepäck und sonstige leicht tragbare nicht sperrige Sachen können kostenlos mitgenommen werden.

Mitnahme von Fahrrädern

Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang. Montags bis freitags vor 9:00 Uhr ist die Fahrradmitnahme möglich in den Zügen der Deutschen Bahn (RE, RB und S-Bahn) und bei Rhenus Veniro zum Preis eines Kinderfahrscheins der entsprechenden Preisstufe oder bei regelmäßigen Fahrten mit einem Fahrrad-Jahresticket. Für die Inhaber einer BahnCard 100 erfolgt die Mitnahme eines Fahrrades in den Zügen der DB Regio grundsätzlich kostenlos.

Montags bis freitags ab 9.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden, allerdings nur bei den Verkehrsunternehmen und zu den Zeiten, bei denen die Fahrradmitnahme grundsätzlich möglich ist. Genaueres können Sie den Bestimmungen aller Verkehrsunternehmen im VRN unter dem nachfolgendem Link entnehmen.

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