Mannheim, den 22.02.2010
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) hat heute als Vergabestelle der Stadt Zweibrücken die europaweite wettbewerbliche Vergabe des Betriebs des Linienbündels Zweibrückens auf ihrer Homepage veröffentlicht und zur europaweiten Veröffentlichung an das EU-Amtsblatt weitergeleitet. Die Vergabe ist das erste Wettbewerbsverfahren über Busverkehre, das auf Wunsch der Stadt Zweibrücken durch die VRN GmbH in der Westpfalz durchgeführt wird. Hintergrund des Verfahrens ist das Auslaufen aller Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr Zweibrücken am 31.12.2010. Die Stadt und die VRN GmbH gehen davon aus, dass der Stadtverkehr in den kommenden Jahren zuschussbedürftig sein könnte. Zur Sicherung der Arbeitnehmer des heutigen Betreibers VGZ wird im Rahmen der Vergabe erstmalig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, allen Wettbewerbern aufzuerlegen, das Personal des bisherigen Betreibers zu übernehmen. Diese Möglichkeit hat das europäische Recht im Rahmen der neuen EU-Verordnung 1370/07 eröffnet, die am 03.12.2009 in Kraft getreten ist. Verbunden mit der Pflicht zur Übernahme des bisherigen Personals ist auch eine Sicherung des Lohnniveaus und der sonstigen tariflichen Rechte des zu übernehmenden Personals für die Dauer des auf acht Jahre vergebenen Konzessionsvertrages.
Die Stadt und der Verkehrsverbund begeben sich damit auf juristisches Neuland im ÖPNV. „Der vom Europarecht geforderte Wettbewerb über die Buskonzessionen soll nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden.“ betont Werner Schreiner, Geschäftsführer der VRN GmbH. „Deshalb sind wir sehr erfreut darüber, dass die Stadt sich dafür eingesetzt hat, das vorhandene Personal im Rahmen der Vergabe des Linienbündels Zweibrücken zu schützen.“
Für die Stadt war dieser Weg insofern eine Selbstverständlichkeit, als bereits bei der Privatisierung des früheren städtischen Eigenbetriebs im
Jahre 2000 das damals städtische Personal vom neuen Betreiber zu übernehmen und in seinen tariflichen Rechten zu schützen war. „Nach der Privatisierung des städtischen Eigenbetriebs im Jahr 2000 und der Aufgabe der eigenständigen Durchführung des Linienbetriebes durch die Stadt ist die nunmehr anstehende europaweite Vergabe die konsequente Fortführung der kommunalpolitischen Entscheidungen aus den Jahren 1999/2000. Die Stadt ist mit der Privatisierung und dem Verkauf des städtischen Betriebes an die VGZ in den letzten Jahren sehr gut "gefahren" und geht davon aus, dass auch im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens eine dauerhafte qualitative Sicherung des Stadtverkehrs zu vernünftigen Marktpreisen erfolgen wird“, erläutert Oberbürgermeister Professor Dr. Helmut Reichling die Zielsetzung der Stadt Zweibrücken.
Vergabe des Linienbündels Zweibrücken durch VRN GmbH in die Wege geleitet
Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) hat heute als Vergabestelle der Stadt Zweibrücken die europaweite wettbewerbliche Vergabe des Betriebs des Linienbündels Zweibrückens auf ihrer Homepage veröffentlicht und zur europaweiten Veröffentlichung an das EU-Amtsblatt weitergeleitet. Die Vergabe ist das erste Wettbewerbsverfahren über Busverkehre, das auf Wunsch der Stadt Zweibrücken durch die VRN GmbH in der Westpfalz durchgeführt wird. Hintergrund des Verfahrens ist das Auslaufen aller Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr Zweibrücken am 31.12.2010. Die Stadt und die VRN GmbH gehen davon aus, dass der Stadtverkehr in den kommenden Jahren zuschussbedürftig sein könnte. Zur Sicherung der Arbeitnehmer des heutigen Betreibers VGZ wird im Rahmen der Vergabe erstmalig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, allen Wettbewerbern aufzuerlegen, das Personal des bisherigen Betreibers zu übernehmen. Diese Möglichkeit hat das europäische Recht im Rahmen der neuen EU-Verordnung 1370/07 eröffnet, die am 03.12.2009 in Kraft getreten ist. Verbunden mit der Pflicht zur Übernahme des bisherigen Personals ist auch eine Sicherung des Lohnniveaus und der sonstigen tariflichen Rechte des zu übernehmenden Personals für die Dauer des auf acht Jahre vergebenen Konzessionsvertrages.
Die Stadt und der Verkehrsverbund begeben sich damit auf juristisches Neuland im ÖPNV. „Der vom Europarecht geforderte Wettbewerb über die Buskonzessionen soll nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden.“ betont Werner Schreiner, Geschäftsführer der VRN GmbH. „Deshalb sind wir sehr erfreut darüber, dass die Stadt sich dafür eingesetzt hat, das vorhandene Personal im Rahmen der Vergabe des Linienbündels Zweibrücken zu schützen.“
Für die Stadt war dieser Weg insofern eine Selbstverständlichkeit, als bereits bei der Privatisierung des früheren städtischen Eigenbetriebs im
Jahre 2000 das damals städtische Personal vom neuen Betreiber zu übernehmen und in seinen tariflichen Rechten zu schützen war. „Nach der Privatisierung des städtischen Eigenbetriebs im Jahr 2000 und der Aufgabe der eigenständigen Durchführung des Linienbetriebes durch die Stadt ist die nunmehr anstehende europaweite Vergabe die konsequente Fortführung der kommunalpolitischen Entscheidungen aus den Jahren 1999/2000. Die Stadt ist mit der Privatisierung und dem Verkauf des städtischen Betriebes an die VGZ in den letzten Jahren sehr gut "gefahren" und geht davon aus, dass auch im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens eine dauerhafte qualitative Sicherung des Stadtverkehrs zu vernünftigen Marktpreisen erfolgen wird“, erläutert Oberbürgermeister Professor Dr. Helmut Reichling die Zielsetzung der Stadt Zweibrücken.






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