Mannheim, den 26.05.2009
Qualitätssicherung im ÖPNV
Im Rahmen der Qualitätskontrolle hat der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) im Auftrag der beiden Kreise Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis einen elektronischen Rückmeldebogen entworfen. Damit haben alle Fahrgäste die Möglichkeit, auf der VRN-Homepage unter www.vrn.de/Service/Qualitätsrückmeldung direkt ein Meinungsbild zur aktuellen Betriebsqualität in den beiden Landkreisen abzugeben.
Für den VRN als Dienstleister der Landkreise und kreisfreien Städte im Verbund beschränkt sich der ÖPNV nicht mehr nur auf die Erbringung reiner Fahrleistungen von A nach B. Vielmehr ist das vorrangige Ziel, einen möglichst hohen Standard für die Erbringung öffentlicher Verkehrsleistungen im Personenverkehr zu erreichen. Die Qualität der Verkehre hat einen besonderen Stellenwert bekommen. Insbesondere die so genannten „weichen Qualitätsfaktoren“ wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Information und Zufriedenheit erlangen im ÖPNV immer größere Bedeutung.
Auf der VRN-Homepage wird den Fahrgästen die Möglichkeit geboten, schnell und bequem mitzuteilen, wann und auf welcher Linie z.B. ein Bus ausgefallen ist oder erheblich zu spät kam. Auch an welchen Haltestellen der Fahrplanaushang fehlt und ähnliche Qualitätsmängel können auf diesem Weg mitgeteilt werden. Der Verkehrsverbund erhält dadurch einen genaueren Überblick über die aktuelle Betriebsqualität auf den Linien und kann diese Erkenntnisse in die weiteren Planungen einbeziehen.
Im hessischen Verbundgebiet (Kreis Bergstraße) ist die VRN GmbH vollumfänglich als lokale Nahverkehrsgesellschaft tätig: Sie bestellt die Verkehrsleistung, legt dabei das Angebotsniveau fest und kontrolliert die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards durch die Betreiber.
„Durch die elektronische Fahrgastrückmeldung hoffen wir schneller an die Wünsche und Anregungen der Fahrgäste zu gelangen“ so Landrat Matthias Wilkes des Landkreises Bergstraße.
Auch im Rhein-Neckar-Kreis organisiert die VRN GmbH als Vergabestelle die Bestellung des Verkehrs durch den Kreis und überwacht ebenfalls die Einhaltung der vom Kreis abverlangten Qualitätsstandards.
„Zufriedene Fahrgäste sind uns ein wichtiges Anliegen. Außerdem sind wir nach Wettbewerbsverfahren besonders bemüht, den ausgeschriebenen hohen Standard zu sichern“ begrüßt Landrat Dr. Jürgen Schütz (Rhein-Neckar-Kreis) diese neue Möglichkeit der Fahrgastrückmeldung.
Zurzeit ist die elektronische Rückmeldung auf die Linien des Kreises Bergstraße und des Rhein-Neckar-Kreises beschränkt, die die VRN GmbH mit der Qualitätskontrolle beauftragt haben.
Der VRN leitet die eingehenden Rückmeldungen an das jeweilige Verkehrsunternehmen weiter, welches die Linie betreibt. Wird bei der Rückmeldung eine Adresse angegeben, meldet sich das betroffene Unternehmen schnellstmöglich zu den Vorkommnissen zurück. Die Daten der Rückmeldung werden ausschließlich für Zwecke des Qualitätsmanagements verwendet. Eine Weiterleitung erfolgt lediglich an die betroffenen Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls an die Gebietskörperschaften, in denen die Linien verkehren.
Qualitätssicherung im ÖPNV
Elektronischer Rückmeldebogen für Fahrgäste
Im Rahmen der Qualitätskontrolle hat der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) im Auftrag der beiden Kreise Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis einen elektronischen Rückmeldebogen entworfen. Damit haben alle Fahrgäste die Möglichkeit, auf der VRN-Homepage unter www.vrn.de/Service/Qualitätsrückmeldung direkt ein Meinungsbild zur aktuellen Betriebsqualität in den beiden Landkreisen abzugeben.
Für den VRN als Dienstleister der Landkreise und kreisfreien Städte im Verbund beschränkt sich der ÖPNV nicht mehr nur auf die Erbringung reiner Fahrleistungen von A nach B. Vielmehr ist das vorrangige Ziel, einen möglichst hohen Standard für die Erbringung öffentlicher Verkehrsleistungen im Personenverkehr zu erreichen. Die Qualität der Verkehre hat einen besonderen Stellenwert bekommen. Insbesondere die so genannten „weichen Qualitätsfaktoren“ wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Information und Zufriedenheit erlangen im ÖPNV immer größere Bedeutung.
Auf der VRN-Homepage wird den Fahrgästen die Möglichkeit geboten, schnell und bequem mitzuteilen, wann und auf welcher Linie z.B. ein Bus ausgefallen ist oder erheblich zu spät kam. Auch an welchen Haltestellen der Fahrplanaushang fehlt und ähnliche Qualitätsmängel können auf diesem Weg mitgeteilt werden. Der Verkehrsverbund erhält dadurch einen genaueren Überblick über die aktuelle Betriebsqualität auf den Linien und kann diese Erkenntnisse in die weiteren Planungen einbeziehen.
Im hessischen Verbundgebiet (Kreis Bergstraße) ist die VRN GmbH vollumfänglich als lokale Nahverkehrsgesellschaft tätig: Sie bestellt die Verkehrsleistung, legt dabei das Angebotsniveau fest und kontrolliert die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards durch die Betreiber.
„Durch die elektronische Fahrgastrückmeldung hoffen wir schneller an die Wünsche und Anregungen der Fahrgäste zu gelangen“ so Landrat Matthias Wilkes des Landkreises Bergstraße.
Auch im Rhein-Neckar-Kreis organisiert die VRN GmbH als Vergabestelle die Bestellung des Verkehrs durch den Kreis und überwacht ebenfalls die Einhaltung der vom Kreis abverlangten Qualitätsstandards.
„Zufriedene Fahrgäste sind uns ein wichtiges Anliegen. Außerdem sind wir nach Wettbewerbsverfahren besonders bemüht, den ausgeschriebenen hohen Standard zu sichern“ begrüßt Landrat Dr. Jürgen Schütz (Rhein-Neckar-Kreis) diese neue Möglichkeit der Fahrgastrückmeldung.
Zurzeit ist die elektronische Rückmeldung auf die Linien des Kreises Bergstraße und des Rhein-Neckar-Kreises beschränkt, die die VRN GmbH mit der Qualitätskontrolle beauftragt haben.
Der VRN leitet die eingehenden Rückmeldungen an das jeweilige Verkehrsunternehmen weiter, welches die Linie betreibt. Wird bei der Rückmeldung eine Adresse angegeben, meldet sich das betroffene Unternehmen schnellstmöglich zu den Vorkommnissen zurück. Die Daten der Rückmeldung werden ausschließlich für Zwecke des Qualitätsmanagements verwendet. Eine Weiterleitung erfolgt lediglich an die betroffenen Verkehrsunternehmen und gegebenenfalls an die Gebietskörperschaften, in denen die Linien verkehren.






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