Wochen- und Monatskarte Ausbildung
Die Wochenkarte Ausbildung gilt für die eingetragene Kalenderwoche von Montag 0 Uhr bis Montag 12 Uhr der folgenden Kalenderwoche. Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis zum Monatsersten des Folgemonats 12 Uhr. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Beide Karten sind gültig in dem von Ihnen ausgewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse). Hier ist zu unterscheiden zwischen Wochen- und Monatskarten für die Westpfalz und solchen für das übrige VRN-Gebiet.
Wochen- und Monatskarten bestehen aus einer Kundenkarte und dem Fahrschein (Wertmarke). Die Kundenkarte erhalten Sie ausschließlich bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, die Wertmarke können Sie außerdem an Fahrscheinautomaten erwerben
Beide Karten sind gültig in dem von Ihnen ausgewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse). Hier ist zu unterscheiden zwischen Wochen- und Monatskarten für die Westpfalz und solchen für das übrige VRN-Gebiet.
Wochen- und Monatskarten bestehen aus einer Kundenkarte und dem Fahrschein (Wertmarke). Die Kundenkarte erhalten Sie ausschließlich bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, die Wertmarke können Sie außerdem an Fahrscheinautomaten erwerben





